Die Haftung bei anfanglicher Unmoglichkeit gemass 311a Abs. 2 BGB bildet seit Schaffung der Norm durch die Schuldrechtsreform einen Brennpunkt der vertragsrechtlichen Forschung. Josef Wittmann analysiert den Haftungsgrund der Vorschrift und entwickelt eine neue Haftungstheorie, welche die Erfullungserwartung des Glaubigers zum Anknupfungspunkt der Haftung erhebt.. Zugleich widerspricht der Autor damit der vorgeblichen Hegemonie des Verschuldensprinzips im deutschen Leistungsstorungsrecht und etabliert die Vertrauenshaftung als zweite Spur der Sekundarhaftung neben der Haftung fur Verschulden. Anhand dieser Einsichten folgt die Untersuchung der Risikozuweisung bei anfanglicher Unmoglichkeit im Wege theoriegeleiteter Rechtsfindung.